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Anlagenreferat
01.09.2014
Anlagenreferat Referatsleiterin Mag. Astrid Bergler
Ausstellung der Fischer(gast)karte
28.07.2004
Für die Ausstellung der Fischerkarte (bzw. ermäßigte Fischerkarte, Fischergastkarte) ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Verwaltungsbereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller in Steiermark keinen Hauptwohnsitz, so ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, bei welcher er um die Ausstellung der Fischerkarte ansucht.
Ausstellung der Jagd(gast)karte
29.07.2004
Zur Ausstellung der Jagdkarte ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Amtsgebiet der Bewerber um eine Jagdkarte seinen jeweiligen Hauptwohnsitz hat, berufen. Jagdkarten können auch in Steiermark nicht wohnhaften Personen ausgestellt werden.
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