24.01.2005
Kirchenaustritt
Allgemeines
Die Erklärung über den Austritt aus gesetzlich anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften erfolgt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes für interkonfessionelle Rechtsverhältnisse aus dem Jahre 1868 über eine Behörde.