29.07.2004
Ausstellung der Jagd(gast)karte
Zur Ausstellung der Jagdkarte ist die Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Amtsgebiet der Bewerber um eine Jagdkarte seinen jeweiligen Hauptwohnsitz hat, berufen. Jagdkarten können auch in Steiermark nicht wohnhaften Personen ausgestellt werden.