Wunschkennzeichen
Die Bestimmungen über die Wunschkennzeichen sind im Kraftfahrgesetz 1967 im § 48a geregelt.
Wunschkennzeichen müssen:
- mindestens drei und können bis zu fünf Zeichen enthalten;
- bei Motorfahrrädern (Kleinkrafträdern) drei bis vier Zeichen enthalten;
- mindestens einen Buchstaben und mindestens eine Ziffer enthalten;
- mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden;
- alle Buchstaben und alle Ziffern nur je in geschlossenen Blöcken enthalten; das Verwenden von Buchstaben
abwechselnd mit Ziffern ist unzulässig, die Ziffer 0 an der ersten Stelle im Ziffernblock ist unzulässig.
Der Antrag auf Reservierung eines Wunschkennzeichens ist bei der zuständigen Wohnsitzbehörde einzubringen. Dabei ist zu beachten, dass die Führung eines Wunschkennzeichens ein höchst persönliches Recht darstellt, welches auf andere Personen nicht übertragbar ist. Im Anschluss an die Erledigung durch die Behörde ist/sind die Kennzeichentafel/n bei einer Zulassungsstelle unter Angabe des gewünschten Formates (z.B. Kfz hintere Tafel ein- oder zweizeilig, Tafel für Motorrad, Anhänger, Zugmaschine, oder Moped, etc.) zu bestellen, nach der Lieferzeit von einigen Tagen kann das vorgesehene Fahrzeug zugelassen werden.
Kosten Reservierung (Behörde): € 235,00
Das Recht zur Führung eines Wunschkennzeichen erlischt spätestens nach Ablauf von 15 Jahren ab dem Tag der Reservierung. Nicht in Anspruch genommene Reservierungen erlöschen bereits nach 5 Jahren. Ein Antrag auf neuerliche Zuweisung des Wunschkennzeichens (Verlängerung) für weitere 15 Jahre ist vor Erlöschen des Rechtes, frühestens jedoch sechs Monate vor dem Tag des Erlöschens, bei einer Zulassungsstelle einzubringen.
Die Kosten für die Verlängerung betragen € 214,00.
Kennzeichentafeln mit erloschenen Wunschkennzeichen dürfen nicht weiter am Fahrzeug geführt werden, sie sind unverzüglich der Behörde oder einer Zulassungsstelle zurückzugeben. Auf ein Wunschkennzeichen kann vorzeitig durch Erklärung und Rückgabe der Kennzeichentafeln in einer Zulassungsstelle verzichtet werden. In diesen Fällen hat die Zulassungsstelle bei aufrechter Zulassung ein Standardkennzeichen zuzuweisen. Im Verwaltungsbereich der Politischen Expositur Gröbming stehen folgende Zulassungsstellen zur Verfügung:
Allianz-Elementar Versicherungs-AG, 8962 Gröbming, Hauptstraße 800
Grazer Wechselseitige Vers. AG, 8962 Gröbming, Hauptplatz 57
UNIQA GeneralAgentur Matthias Schwab & Partner, 8970 Schladming, Dachsteingasse 141
Generali Versicherung AG, 8970 Schladming, Ritter von Gersdorff-Straße 288