Ausstellung Reisepass / Personalausweis
Allgemeine Reiseinformation
Österreichische Staatsbürger bedürfen zur Ausreise aus dem Bundesgebiet und zur Einreise in dieses eines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis). Über die genauen Ein- bzw. Ausreisebestimmungen in die jeweiligen Staaten gibt die Behörde Auskunft. Einen Antrag auf Ausstellung eines Reisedokumentes stellen Sie am besten direkt bei der für Sie nach dem Hauptwohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder auch bei jeder beliebigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) in Österreich. Seit 15. Juni 2009 benötigen auch alle Kinder ein eigenes Reisedokument. Miteintragungen sind nicht mehr zulässig.
Beachten Sie bitte besonders die Einreisebestimmungen in die betreffenden Länder. Der Personalausweis gilt als Reisedokument in 40 Staaten Europas.
Die Herstellung der Dokumente erfolgt zentral in der Österreichischen Staatsdruckerei (ÖSD), von dort werden sie anschließend direkt an den Antragsteller auf dem Postweg versendet. Es muss mit einer Erledigungszeit von bis zu 1 Woche gerechnet werden. In dringenden Fällen kann ein sogenannter Expresspass beantragt werden. Dieser wird sowohl in der Produktion als auch Versendung (EMS oder Kurierdienst) vorrangig behandelt. Erledigungszeit somit ca. 2 - 3 Tage bzw. 1-Tages-Expresspass.
Antragstellung für das erste Reisedokument
Die Vorlage nachstehender Dokumente im Original ist unerlässlich:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (StBN)
- Ein Lichtbild entsprechend den internationalen Passbildkriterien. (siehe unten)
- Identitätsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeuge)
- Gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder sämtliche Namensänderungsurkunden
- Gegebenenfalls Verleihungsurkunden über Titel oder akademische Grade
- Gegebenenfalls Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (siehe unten)
Antragstellung eines weiteren Reisedokumentes (z.B. Ablauf, Änderung, Verlust)
Das alte Dokument ist unbedingt vorzulegen, auch wenn dieses bereits abgelaufen sein sollte. Bei Verlust oder Diebstahl: Bekanntgabe bei der Passbehörde, die Anzeige bei der Polizei entfällt. Weiter werden benötigt:
- Geburtsurkunde (nur bei Minderjährigen)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn bei der letzten Ausstellung noch nicht vorgelegen)
- Ein Lichtbild entsprechend den internationalen Passbildkriterien. (siehe unten)
- Gegebenenfalls die Heiratsurkunde oder sämtliche Namensänderungsurkunden
- Gegebenenfalls Verleihungsurkunden über Titel oder akademische Grade
- Gegebenenfalls Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (siehe unten)
- Identitätsnachweis (bei Verlust/Diebstahl des alten Dokumentes)
Die Antragstellung des Reisedokumentes hat wegen der Identitätsprüfung, der Unterschriftsleistung, sowie der Erfassung der Fingerabdrücke persönlich zu erfolgen.
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Diese ist erforderlich im Fall der Beantragung eines Reisedokumentes für Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Diese Zustimmung ist vor der Passbehörde nach entsprechender Ausweisleistung abzugeben. Die gesetzlichen Vertreter sind gewöhnlich bei unehelichen Kindern die Mutter, bei ehelichen Kindern beide Elternteile. Bei Kindern aus nicht aufrechter Ehe ist als Nachweis der gesetzlichen Vertretung der Beschluss oder die pflegschaftsbehördliche Genehmigung über die Obsorge vom zuständigen Pflegschaftsgericht vorzulegen.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer eines Reisedokumentes beträgt für Personen
- bis zum vollendeten 2. Lebensjahr 2 Jahre
- ab dem vollendeten 2. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 5 Jahre
- ab dem vollendeten 12. Lebensjahr 10 Jahre
Lichtbilder
Das Lichtbild muss den internationalen Passbildkriterien entsprechen. Fotografen, die alle diese Vorgaben beachten und mit Garantie einhalten, erhalten von der Bundesinnung einen speziell kreierten Aufkleber. Dieser Aufkleber wird mit dem Aufnahmedatum und der Unterschrift des Fotografen versehen. Passfotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Weiterführende Informationen über die Passbildkriterien erhalten Sie hier.
Ein Fotoautomat steht in unserem Haus zur Verfügung. Kosten: € 10,- für 5 Passbilder.
Der Automat ist für Personen, welche ihn nicht selbst bedienen können (z.B. Kinder), leider nicht sehr gut geeignet.
Gebühren
Reisepass € 75,90
Reisepass Express € 100,00
Reisepass 1-Tages-Express € 220,00
Not-Reisepass € 75,90
Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 30,00
Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr; Express € 45,00
Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr; 1-Tages-Express € 165,00
Not-Reisepass für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 30,00
Personalausweis ab dem vollendeten 16. Lebensjahr € 61,50
Personalausweis bis zum vollendeten 16. Lebensjahr € 26,30
Gebührenbefreiung
Reiseinformationen
Aktuelle Reiseinformationen in alle Länder der Erde erhalten Sie vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter http://www.bmeia.gv.at
Weitere Informationen finden Sie beim digitalen Amtsservice für Österreich unter http://www.oesterreich.gv.at